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Allgemeine Geschäftsbedingungen ProblemScout Services

PRÄAMBEL
ProblemScout Services erbringt Werke und Dienstleistungen mit dem Ziel der qualifizierten Erkennung von objektiven und subjektiven Ursachen für Probleme im persönlichen, gewerblichen und gesellschaftlichen Bereich, bietet eine umfängliche Sach- bzw. Streitklärungsunterstützung und -soweit möglich- Optionen für abschließende Lösungen sowie -auf Wunsch- die Serviceleistung der praktischen Umsetzung dieser Optionen, an. Oberstes Ziel ist ein einvernehmliches, diskretes und möglichst außergerichtliches Erledigen von Streit- und Problemfällen aller Art. Überdies organisiert und betreut ProblemScout Services Wiedergutmachungs- und Ausgleichbestrebungen von Straftätern zu deren Opfern. ProblemScout Services bietet für Strafgefangene die Organisation der Vermögensbetreuung/verwaltung während der Haftzeit sowie Unterstützung bei der Herstellung oder Aufrechterhaltung von persönlichen und sozialen Kontakten zu Angehörigen als auch zu, im Rahmen der Schuldaufarbeitung relevanten, Dritten an. Soweit für einen Vertragsschluss, sowie für alle Lieferungen und Leistungen von ProblemScout Services das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen als vereinbart und ausdrücklich anerkannt. Die Anwendung des UN -Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. ProblemScout Services behält sich ausdrücklich vor, Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtlich zu verfolgen. ProblemScout Services weist ausdrücklich daraufhin, dass das gesamte Leistungsangebot von ProblemScout Services - mithin also auch Newsletter, Infotexte, Vertragsunterlagen - in Teilen oder dem Ganzen ausschließlich dem Endverbraucher oder auch autorisierten Kooperationspartnern unter der Bedingung der ausdrücklichen Zustimmung durch den Besteller zu diesen AGB zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern, Anwälten, Detekteien, Psychologen oder sonstigen Drittpersonen- oder Unternehmen, die die Leistungen von ProblemScout Services nicht im Eigeninteresse erfragen, sondern insbesondere als Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von EUR 15.000 pro Geschäftsvorfall fällig, die an ProblemScout Services zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an ProblemScout Services zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Verfolgung bleiben hiervon unberührt.
§ 1 Gültigkeit dieser Bedingungen // Vertragsschluss
Die Firma Riep - ProblemScout Services -im folgenden Text AN oder ProblemScout Services genannt - erbringt Werke und Dienstleistungen mit dem Ziel der Erkennung von objektiven und subjektiven Ursachen für Streitfälle, der Sach- und Streitklärung und vollmachtlich begründete Vertretungen zur mediativ begleiteten Problemlösung auf der Grundlage der nachstehenden Leistungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich mit dem Auftraggeber - im folgenden Text AG genannt - vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch ProblemScout Services schriftlich bestätigt werden. Ein Vertrag mit ProblemScout Services kommt dergestalt zustande, dass ProblemScout Services das Angebot auf Abschluss eines Vertrages schriftlich, per Telefax oder durch Datenfernübertragung, insbesondere per Email annimmt. Enthält diese Bestätigung Änderungen, so gilt dies als neues Angebot und muss ausdrücklich vom Empfänger angenommen werden. Ein Angebot wird schon dadurch abgegeben, dass das auf diesen Seiten befindliche Bestellformular ausgefüllt und abgesendet wird. Weiterhin kommen Verträge durch handschriftliches Unterzeichnen einer Vollmacht unter Bezeichnung des Vertrags/Leistungsgegenstand zustande. Wobei ProblemScout Services in jedem Falle, wo nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes unter Signierung durch die Vertragspartner bestätigt vereinbart wurde, das zur Erfüllung der Leistung Nötige nach eigenem billigen Ermessen zur Anwendung und Durchführung bringt. Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge: Der Vertragspartner hat bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen das Recht, diesen Vertrag schriftlich - auch per Datenfernübertragung - oder durch Rückgabe der Kaufsache bzw. Vertragsleistung gegenüber der ProblemScout Services Limited zu widerrufen. Dieser Widerruf muss eine Begründung nicht enthalten. Die Frist von 2 Wochen wird durch die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung eingehalten. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung von ProblemScout Services Services, wenn ProblemScout Services mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners begonnen hat oder der Vertragspartner diese selbst veranlasst hat. Diese Widerrufsbelehrung wird durch einfache Kenntnisnahme anerkannt.
§ 2 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, werden Zahlungen mit Rechnungserhalt fällig. Dies gilt auch für Rechnungen, die durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Erfolgt nach Fälligkeit auf eine Mahnung von ProblemScout Services hin keine Zahlung seitens des Vertragspartners, ist ProblemScout Services berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Projektpauschalen und Tagessätze sind jeweils im Voraus oder auf Anforderung nach Vertragsschluss zahlbar. Grundsätzlich haben die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Preise Gültigkeit, soweit auf diesen Seiten nicht andere Preise genannt werden. Sollten in der Auftragsbestätigung oder dem, der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden, beidseitig unterzeichneten Vertrag keine Preise aufgeführt sein, gelten ausschließlich die auf diesen Seiten (insbesondere unter § 8) Genannten als verbindlich vereinbart. Ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages ist ProblemScout Services berechtigt diesen Betrag mit Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Für jeden Fall der Auflösung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder Rücktritt o.ä., aufgrund von Nichtzahlung, ist ProblemScout Services berechtigt, die Herausgabe des Erlangten selbst dann zu verlangen, wenn es zwischenzeitlich durch Weiterbehandlung, Verwendung oder Veredelung eine Veränderung -gleich welcher Art- erfahren haben sollte. Die Kosten dafür hat der Auftragnehmer zu ersetzen. Die für ProblemScout Services bis zu diesen Zeitpunkt entstandenen Kosten (insbesondere eigene Aufwendungen und Kosten beauftragter Dritter) sind nach Maßgabe des ursprünglichen Vertrages/Auftrages oder, wenn darin ein Projekt/Pauschalbetrag vereinbart ist, auf der Grundlage der Honorarsätze von ProblemScout Services ((§ 8 dieser AGB)) und Rechnungen bislang beteiligter Dritter zu erstatten. Über diese Schritte wird der Vertragspartner durch ProblemScout Services unverzüglich informiert. Eingehende Briefpost oder Emails können von dem Vertragspartner für diesen Fall, nach Zahlung der hierfür entstehenden Kosten, binnen eines Zeitraums von vier Wochen nach Absendung der o.g. Mitteilung durch ProblemScout Services abgefordert werden. Erfolgt eine Abforderung in diesem Zeitraum nicht, ist ProblemScout Services berechtigt, diese Post - ersatz- und entschädigungslos für den AG/Empfänger- zu vernichten.
§ 3 Informationspflichten
Für alle Geschäftsvorfälle ist, soweit es behördliche oder gesetzliche Bestimmungen anders verlangen, eine Information durch Datenfernübertragung (E-mail) ausreichend. Der Versender muss im Zweifelsfall jedoch den Nachweis für den tatsächlichen Versand führen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aktualität seiner bei ProblemScout Services gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, das ProblemScout Services ihn nicht schriftlich erreicht hat, können nicht von ProblemScout Services übernommen werden. Kann zum Beispiel eine Übersendung von Formularen oder sonstiger Post aufgrund fehlender oder nicht korrekter Adressdaten durch ProblemScout Services an den Auftragnehmer nicht geleistet werden, so kann dies bis zu Einstellung der Sache bei ProblemScout Services unter Forderung eines angemessenen Aufwendungsersatzes/ einer angemessenen Vergütung (§ 2 und 8 dieser AGB) führen. Etwaige Bußgelder, die z.B. durch eine durch den Auftragnehmer verspätete Abgabe von Dokumenten gegenüber Behörden anfallen, müssen vom Auftragnehmer getragen werden.
§ 4 Haftung und Schadenersatz
ProblemScout Services haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung durch ProblemScout Services Services, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (insbesondere Anwälte, Psychologen, Detekteien, soziale Dienste, Justizdienste, Speditionen und andere Versandeinrichtungen etc.) beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Entsprechendes gilt auch für von ProblemScout Services angebotene Neben- und Zusatzleistungen und alle anderen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem zur Leistung oder Lieferung Vereinbarten stehen, wie der Übermittlung von Nachrichten, Postgütern, den angegebenen Support und die damit verbundene Beratung. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen durch ProblemScout Services Services, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (wie oben) beruhen, ist die Haftung für mittelbare und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt, so nicht ein höherer Schadeneintritt nachgewiesen wird. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme und Datenverarbeitungsanlagen vollkommen fehlerfrei zu entwickeln, und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten mit dem bzw. durch das Medium Internet auszuschließen (Im Folgenden technische Mängel). Daher übernimmt ProblemScout Services keine Garantie und Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das Internet. Außerdem übernimmt ProblemScout Services keine Haftung für Schäden, die Vertragspartnern oder Dritten aus der Nutzung der Webseite und den Email - Diensten als solches entstehen. Dies gilt auch für die Übermittlung von Dateien u.ä. durch Datenfernübertragung. Der Schutz vor sog. Computerviren wird nicht gewährleistet. Insbesondere haftet ProblemScout Services nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Vertragspartnern abgegebene Vertragsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei ProblemScout Services eingehen oder von Vertragspartnern unvollständige Angebote gemacht werden. Die Haftung für jedweden elektronischen Postlauf (via Internet oder Fax) an ProblemScout Services wird ausgeschlossen.
§ 5 Vertrauens- und Zuverlässigkeitsgarantie
Sollte ProblemScout Services den Eintritt eines Schadens oder Nachteils für den Mandanten oder AG, die fortgesetzt nicht fristgemäße Erledigung von vertraglichen Aufgaben oder die Störung des Vertrauensverhältnisses durch Verrat, Unterlassung, wiederholte Fristversäumnisse oder vergleichbare Handlungen zuzuschreiben sein, entfällt mit Anerkenntnis oder gerichtlichem Urteil der vertraglich vereinbarte Honoraranspruch selbst dann in voller Höhe, wenn ProblemScout Services einen Teil des Vereinbarten bereits korrekt erbracht hat oder das störende Verhalten einem Erfüllungsgehilfen (insbesondere Anwälte, Psychologen, Detekteien, soziale Dienste, Justizdienste, Speditionen und andere Versandeinrichtungen etc.) zuzuschreiben ist . Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Entsprechendes gilt auch für von ProblemScout Services angebotene Neben- und Zusatzleistungen und alle anderen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem zur Leistung oder Lieferung Vereinbarten stehen, wie der Übermittlung von Nachrichten, Verbringung von Postgütern, den angegebenen Support und die damit verbundene Beratung, soweit ProblemScout Services diese Leistungen im Rahmen der Erfüllung eigener Vertragspflichten an Dritte übertragen oder deren Tätigwerden zumindest wissentlich geduldet hat. Der Auftraggeber kann -unabhängig von der tatsächlichen materiellen oder ideellen Schadenhöhe innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen ab Anerkenntnis oder Urteil selbst entscheiden, ob er entweder das vereinbarte Honorar samt Kostenvergütung zurückbehält oder aber konkreten Schadenersatz geltend macht. Die Inanspruchnahme von beidem oder aber eine Aufrechnung ist ausgeschlossen. Eigene Schadenersatzansprüche gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber ProblemScout Services fristgerecht in Schriftform zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für ProblemScout Services insbesondere dann gegeben, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wenn eine Dienstleistung dauerhaft in der Ausführung behindert oder unmöglich gemacht wird (z.B. Unzugängigkeit von Räumlichkeiten, Unauffindbarkeit oder längere Nichtansprechbarkeit des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.), wenn eine Dienstleistung verlangt wird, die gegen die guten Sitten verstößt und/oder in einem Land der Europäischen Gemeinschaft unter Strafe gestellt ist oder wird. ProblemScout Services leistet keine Beratung zu rechtlichen Belangen. Sämtliche rechtlich relevanten Belange (insbesondere steuerliche oder rechtliche Beratung, Vertretung etc) werden unter Nutzung bei Berechtigung zur Erteilung von Untervollmachten durch dafür autorisierte Personen oder Einrichtungen realisiert. ProblemScout Services ist berechtigt, jederzeit den Vertrag umgehend zu kündigen, insbesondere, wenn ProblemScout Services darüber Erkenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen. (Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ProblemScout Services keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieses Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist). Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den beiden vorstehenden Absätzen niedergelegten Grundsätze behält sich ProblemScout Services die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Rückvergütung geleisteter Zahlungen. Das Geltendmachen von Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens ProblemScout Services Services hinsichtlich sittenwidriger, rechtswidriger sowie grundsätzlich unmöglicher Dienstleistungen möglich ist. Erfolgt nach der Bestellung unmittelbar oder später eine Stornierung bzw. ein Rücktritt des Auftraggebers/Bestellers, so hat ProblemScout Services Anspruch auf Zahlung pauschalierten Schadenersatzes (und Bearbeitungsgebühr) in Höhe von mindestens 750,-- EUR je Auftrag/Vertrag. Dem Auftraggeber/Besteller bleibt dabei der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht, oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Ist für ProblemScout Services ein konkret nachweisbarer höherer Schaden entstanden, so ist dieser zu erstatten. Wurde z.B. eine Streitsache bereits (gerichtlich oder außergerichtlich) beigelegt, ist das vollständige Vertragshonorar nebst Kosten selbst dann zu erstatten, wenn dieselbe Angelegenheit zwischen den Beteiligten im Späteren erneut zu Differenzen und Streithandlungen führt. Oder aus anderem Grunde der Erfolg bisheriger Lieferungen und Leistungen zunichte gemacht wurde.
§ 7 Gewährleistung
Soweit sich während des Vertragsverhältnisses Änderungen von Normen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in der Bundesrepublik Deutschland oder durch die Europäische Union oder der Anwendbarkeit von Normen/Verordnungen durch die Rechtsprechung der vorgenannten Länder bzw. der EU ergeben, und wird hierdurch das Vertragsverhältnis betroffen, so haftet ProblemScout Services nicht für Änderungen im Vertragsverhältnis, die sich aus den vorbeschriebenen Änderungen ergeben.
§ 8 Honorarsätze
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ProblemScout Services in keinem Fall auf der Grundlage von Rechtsschutzversicherungen tätig wird und nicht an öffentliche Gebührenordnungen gebunden ist, sofern es die eigenen Leistungen betrifft. Leistungen von Anwälten und Notaren werden von diesen gesondert berechnet und können im Einzelfall durchaus auf der Grundlage einer Rechtsschutzversicherung vergütet werden. Sollte dieser Fall auf ein Vertragsverhältnis Anwendung finden, wird ProblemScout Services den Mandanten schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Für alle Mandats- und Auftragsverhältnisse gelten -soweit nicht ausdrücklich in schriftlicher Vertragsformetwas anderes vereinbart wurde, nachfolgende Honorar- und Gebührensätze:

a) Beratungen, Vertretungen, Mediation : € 93,00 / Stunde

b) Sonstige kaufmännische oder organisatorische Leistungen : € 71,00 / Stunde

c) einfache Sachvertretung incl. An/Abfahrt € 38,00 / Stunde

d) Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung : gemäß RVG

e) Investigative Leistungen : € 34,80 / angefangene Stunde

f) Fahrtkosten je angefangenem km ( zuzüglich Personalkosten, wie b) ) : € 0,86 / km

g) Kopien A 4 : € 0,44 / Stück (Format A4, schwarzweiss) ; 1,00 / Stück (Format A4 bunt; Format A3, schwarzweiss)

h) Kopien A 3 : € 0,88 / Stück

i) Fotografien; farbig : € 0,25 / Bild (Format 9 x 13 ; Papier, im Einzelabzug ohne Negativ) ; 0,11 / Bild (Digital, excl. Trägernedium)

j) Schreibarbeiten; A4-gedruckt : € 1,59 / begonnene Seite
k) Telefonie : € 0,08/min im deutschen Festnetz // 0,75/min im dt. Mobilfunk // 0,88/min in das europ. Ausland

Für Porto werden die aktuellen Gebühren der Deutschen Post AG zuzüglich 1,oo € Verpackung und Versand/Sendung, für Kontoangelegenheiten die aktuellen Sätze der Postbank AG berechnet.

§ 9 Lieferung / Leistung
ProblemScout Services ist berechtigt, auch Teillieferungen/Leistungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung/Leistung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessener Frist abzurufen. ProblemScout Services liefert nur innerhalb Deutschlands frei Haus. Bei Lieferungen die wegen unkorrekter Adressangaben erneut gesendet werden müssen, werden dem Vertragspartner die Versandkosten für die erneute Lieferung in Rechnung gestellt. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von ProblemScout Services - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird ProblemScout Services für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Leistungs- oder Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird ProblemScout Services den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen ProblemScout Services auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von ProblemScout Services seitens ihrer Vorlieferanten ist ProblemScout Services von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden, so die Lieferung für den Vorlieferanten dauerhaft objektiv unzumutbar ist. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen und Vorbereitungen von vertragserfüllenden Handlungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen sorgfältig ausgewählt hat. Unsere Dienstleistungen werden professionell und ggf. nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die ProblemScout Services zur Nachbesserung berechtigt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Leistungen und gelieferte Waren einschließlich des von Unterbevollmächtigten und/oder Subunternehmern für ProblemScout Services für den Vertragspartner Erbrachten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die ProblemScout Services aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat, Eigentum von ProblemScout Services Services. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen dieser Rechte von ProblemScout Services ist unverzüglich schriftlich, unter Angabe aller relevanten Daten, zu informieren. Der Weiterverkauf von Waren, geistigem Gut oder Dienstleistungen -einschließlich ein solcher durch dafür Beauftrage- findet bis zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises ausschließlich für ProblemScout Services statt.
§ 11 Zurückbehaltungsrechte
ProblemScout Services ist grundsätzlich wegen offener Forderungen gegen den Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Waren, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen zurückzubehalten.
§ 12 Datenschutz
ProblemScout Services weist gemäß § 33 BDSG daraufhin, dass personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. ProblemScout Services ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Vertragspartner zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Vertragspartner dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind.
§ 13 Gerichtsstand
Gegenüber Kaufleuten ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand. Überdies werden die Bestimmungen der ZPO sowie des BGB wirksam.
§ 14 Verlässlichkeit von Dokumenten
ProblemScout Services verlässt sich bei den vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten grundsätzlich und ungeprüft auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt ProblemScout Services von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden, Ansprüchen frei. In keinem Fall haftet ProblemScout Services wegen in ihren Inhalten, Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Wahrheitsgehalte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt ProblemScout Services bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger ProblemScout Services entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe des von den Parteien objektiv und wirtschaftlich Gewollten. Das Gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorgesehene Regelungslücke enthalten.
Stand: 10. Februar 2007 © ProblemScout Services


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