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Hinter Gittern
Auch in Zeiten hoch entwickelter Zivilisation ist es bislang nicht gelungenen, eine heilsamere Alternative zum Umgang mit Straftätern zu finden, als sie ab einem bestimmten Tatlimit wegzusperren. Ganz nach dem Maß der gerichtlich festgestellten Schuld kann diese Strafhaft kurz oder eben auch sehr lang bemessen sein. Nach dem Verständnis von PROBLEMSCOUT SERVICES darf das Verbüßen einer Haftstrafe jedoch nicht automatisch den gleichzeitigen oder gar dauerhaften Ausschluss aus unserer humanistisch oientierten Gesellschaft unseres Landes bedeuten. Dieses hat, wie sich immer wieder zeigt, zur Folge, dass der oder die Betroffene selbst nach Verbüßen der Strafe oft wert- und orientierungslos sein Leben inmitten einer ihm/ihr nun ohnehin nicht freundlicher gesonnenen -jetzt aber auch noch veränderten und fremden- Gesellschaft neu beginnen müsste. Nicht selten verliert ein(e) Inhaftierte(r) Wohnung, Auto, Rechtsansprüche oder sonstiges Hab und Gut, nur weil er/sie keine Möglichkeit findet, seine/ihre Verhältnisse in der nötigen Weise zu organisieren. Das kann von niemandem gewünscht sein. Kein Mensch ist NUR schlecht. Sich mit dem eigenen Fehlverhalten gründlich auseinanderzusetzen, die eigene Schuld anzunehmen, das Positive zu bewahren und bessere Perspektiven für die Zeit nach der Haft mit vertrauenswürdigen Menschen zu entwickeln, die „draussen“ ihr Leben auf anständige Weise meistern, kann die Zeit der Haft zu etwas Sinnvollem für alle machen. Wir bieten Strafgefangenen (oder eben Personen, die demnächst eine Haftstrafe zu verbüßen haben), die ohne Rechtsbeistand, ohne Angehörige und Vertraute sind oder aber ohne stabile und vertrauensvolle Kontaktmöglichkeit zu diesen leben, nachfolgende unterstützende Dienstleistungen an: • Kontaktvermittlung- und Pflege zu Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen • Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes (Angestellte, Arbeitnehmer) bzw. der Betriebsstätte (Freiberufler, Selbständige, Unternehmer) • Sicherung, Verwaltung und Betreuung von jeglichem Eigentum oder Rechten (Haus, Wohnung, Büro samt deren Einrichtungen und vertraglicher Angelegenheiten; Konto, Fahrzeug, Haustiere usw.) • Anwaltssuche • Unterstützung bei Wiedergutmachungsbestrebungen gegenüber den durch die persönliche Straftat Betroffenen (siehe auch: „Täter-Opfer-Ausgleich“) • Organisatorische Unterstützung bei der Aufnahme und/oder Fortführung von Aus- und Weiterbildungen in JVA-externen Einrichtungen (z.B. Fernstudium) • Warensendungen, soweit diese im Rahmen der Haftordnung möglich und zulässig sind (z.B. Kleidung, TV, Radio, Ausbildungs- und Studienmaterial usw.) Egal, ob Sie bereits in Haft sind oder der Strafantritt noch bevor steht: Haben Sie Beratungs- oder Hilfebedarf, mailen, schreiben oder telefonieren Sie mit uns (Anschriften und Nummern: siehe KONTAKT). Können Sie uns eine Telefonnummer im deutschen Festnetz benennen, rufen wir Sie kostenfrei zurück.
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