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Goldgelb gebacken, kross und raffiniert gewürzt: Ein Glücksfall für den Gaumenfreund. So zubereitet genossen schon Wilhelm Buschs Zöglinge Max und Moritz unrechtmäßig zugeeignetes Geflügel.

Herbert K. aus P. hingegen meuchelte Federvieh auf eine höchst ungewöhnliche Art. Er beteuerte jedoch, sein Verhalten nicht als Mordanschlag auf 143 Hühner geplant zu haben. Vielmehr sei ihm eine Tötungsabsicht nicht einmal in den Sinn gekommen. Er parkte ahnungslos vor einer einsam gelegenen Hühnerfarm, weil sein Mobiltelefon klingelte. Es handelte sich bei der Anruferin um K.s Ehefrau Heike, die ihm erstmals ihre Trennungsabsichten offerierte. K. war durch das Telefonat so verwirrt, dass er frische Luft benötigte. Er verließ sein Auto und warf wegen seiner "emporgekochten Emotionen heftig die Autotür zu". Nun sind moderne Fahrzeuge zwar mit umfangreichen Dämpfungsmechanismen zur Lärmvermeidung versehen. Trotzdem, so schilderte K. bei seiner polizeilichen Anhörung, "erschütterte die Nachricht seiner Frau ihn sehr heftig", sodass er vor Wut die Tür seines Autos mit "einiger Wucht" ins Schloss fallen ließ. Die Folgen seiner Unbeherrschtheit waren fatal und kosteten 143 Hühner das Leben. Sie erschraken über den plötzlich und explosionsartig auftretenden Lärm derart heftig, dass sie verendeten.
Züchter Guiseppe Z. ist besonders erzürnt darüber, weil es sich um eine Hybriden-Hühnerrasse aus Italien handelt, die sowohl in der Erzeugung von Nachwuchs mit hoher Fleischleistung, als auch in der Legeeifrigkeit kaum zu schlagen war. Besonders seine Hähne gingen auch nach der 12. Henne unerschrocken zur 13. über, wenn - ja wenn sich Heike K. entschieden hätte, bei ihrem Mann zu bleiben. Neben seinem Ehescheidungsverfahren hatte Herbert K. nun noch den Schadenersatzprozess des Hühnerzüchters am Hals, der Ersatz in Geld für seine Hochleistungshähne und gefiederten Legemaschinen forderte. Höchstrichterlich wurde ihm allerdings bestätigt, dass er mit dieser "übertriebenen Reaktion" der künftigen Braten nicht hätte rechnen müssen und verschonte ihn damit von der Schadenersatzpflicht. Ob sich die Begattungsfrequenz italienischer Hähne mit der ihrer menschlichen Kollegen vergleichen lasse und Heike K. demnächst nach Rom übersiedelt, ist nicht überliefert...

Wer einmal über`s Blechdach sprang...

Auf sein derzeitiges Gewicht bedacht, legt Michael H. aus B. auf ausreichende Bewegung größten Wert. Als Großstädter ist er allerdings von Naturwegen in Waldgebieten ausgeschlossen, weil er verständlicher Weise vor Arbeitsbeginn die 90 minütige Autofahrt in den nächsten Wald scheut. So ist er ab fünf Uhr in der Frühe auf Asphalt unterwegs. Dabei stören ihn auf seinem einsamen Lauf die vielen verkehrswidrig auf dem Gehweg abgestellten Autos. In der ersten Zeit vergeudete Michael wütend die meiste Laufzeit damit, Kennzeichen zu notieren und die Falschparker der Gerechtigkeit zuzuführen. Der Erfolg der sportlichen Betätigung blieb dabei allerdings buchstäblich auf der Strecke. Inzwischen lässt der Hobby-Sportler Stift und Papier daheim und betrachtet die Blechhindernisse als sportliche Hürde. Michael weicht auf seinem Morgenlauf keinem falsch geparkten motorisierten Statussymbol mehr aus, sondern überwindet es einfach im Laufschritt. Dabei hat er besondere Anlauftechniken für Modelle mit Fließheck und Kombis. Besondere Schwierigkeiten bereiten ihm allerdings Kleinbusse, die er nur im federnden Absprung vom Dach eines Personenwagens zu erklimmen in der Lage ist. Abschlepp- und Krankenwagen geht er ebenso aus dem Weg wie Müllfahrzeugen. Als er neulich aber mit dem rechten Fuß an dem Blaulicht eines grün-weiß lackierten Personenwagens hängen blieb und dabei abstürzte, wurde sein Hindernislauf amtsbekannt. Wegen Sachbeschädigung zitierte ihn die Staatsanwaltschaft vor den Kadi. Michael indessen wies jede Beschädigungsabsicht von sich. Die Steifigkeit des Motorhaubenbleches lasse ein kurzzeitiges Betreten ohne Schaden zu, ließ er sich ein, und Dellen auf dem Dach ergäben zwar ein sanftes "Blopp", das nach der läuferischen Gewichtsverlagerung durch ein ausbeulendes "Blupp" ersetzt werde, sodass keine Beschädigungen eingetreten seien. Das Gericht konnte der Schilderung nichts entgegensetzen und sprach Michael frei. Nach der Urteilsverkündung lobte der Sportler besonders die meist federnde Stoffbespannung von vorübergehend geschlossenen Cabrios als lauf-stimulierend und kündigte noch für die gleiche Woche die Gründung eines Clubs zum Car-Walking an. Sport macht nämlich erst Spaß im Verein...
Auch Mieten kann schon lustig sein...

Den Vermieter beim Wort genommen
"Dann zieht doch endlich aus". So reagierte ein Vermieter nach monatelanger Diskussion auf das Ansinnen seiner Mieter, einen befristeten Mietvertrag früher als vereinbart zu kündigen. Diese nahmen ihn einfach beim Wort und zogen aus. Der Vermieter aber wollte dann doch noch die restliche Miete für sechs Monate und klagte gegen die ehemaligen Mieter auf Zahlung von 10.400,00 DM. Das Amtsgericht wies diese Klage jedoch ab. Die Mieter hätten die Äußerung des Vermieters durchaus als Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses werten dürfen. Diese hätten sie mit ihrem Auszug angenommen. (Amtsgericht Bergheim, Aktenzeichen 22 C 167/98)

Der schnarchende Vermieter
Ein Mieter erhielt überraschend die Kündigung für seine im Haus des Vermieters gelegene Zweizimmerwohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Der Grund: Der Vermieter leide seit eineinhalb Jahren unter chronischem Schnarchen. Seine Frau wünsche daher getrennte Schlafzimmer. Das Amtsgericht gab dem Vermieter recht. Die Ehefrau habe vor Gericht überzeugend erläutert, sie könne aufgrund des Schnarchens nicht mehr im gemeinschaftlichen Schlafzimmer schlafen. Sie leide an erheblichem Schlafmangel, so daß eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei! (Amtsgericht Sinzig, Aktenzeichen 14 S 216/98)

Der Garten als Hundeklo
Die Mieter einer Erdgeschoßwohnung hatten laut Mietvertrag die Berechtigung, den Garten zu benutzen und die Verpflichtung, ihn auch zu pflegen. Der Vermieter behielt sich aber im Mietvertrag das Recht vor, den Garten als Auslauf für seinen Hund mit zu nutzen. Am Anfang ging alles gut. Nach wenigen Monaten weigerten sich die Mieter jedoch, den Garten weiter zu pflegen, solange der Hund den Garten "verkote". Wenige Monate später stellte die Vermieterin den Mietern die von einem Fachunternehmen durchgeführte Pflege des Gartens in Höhe von 2.100,- DM in Rechnung. Vor Gericht scheiterte die Vermieterin jedoch mit ihrer Klage. Das Landgericht gab den Mietern recht. Wenn der Garten nicht nur zum Auslauf, sondern als "Hundeklo" genutzt werde, sei die Nutzung für die Mieter, die zudem ein Kleinkind hatten, eingeschränkt. Dies verstoße gegen die mietvertragliche Abmachung, weshalb die Mieter ihrerseits nicht daran gebunden seien und den Garten nicht mehr pflegen müßten. (Landgericht Köln, 12 S 185/94)

Eine Tapete wird 20...
Ein Mieter war laut Mietvertrag verpflichtet, notwendig werdende Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen. Über die Frage, WANN denn dies zu erfolgen habe, sagte der Mietvertrag jedoch nichts. Und da das Ganze im schönen DEUTSCHLAND geschah, gab es natürlich promt darüber Streit zwischen Mieter und Vermieter. Das Landgericht nun stellte fest, daß dieser Zeitpunkt erreicht sei, wenn ohne Renovierung die Wohnung selbst, bzw. die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen würde. Diese Gefahr ergebe sich aber nicht allein aus der Tatsache, daß der Mieter seit 20 Jahren (!) nicht mehr habe streichen oder tapezieren lassen. Der Mieter müsse einen Zustand erhalten, der den Gebrauch der Wohnung ermögliche. Die konkrete Gestaltung obliege aber seiner Entscheidungsfreiheit. Solange die Tapete nicht verschlissen oder vergilbt sei, könne der Mieter selbst entscheiden, ob und wann er sich von der liebgewonnenen Blümchenmustertapete trenne.
Na dann: Prost! Auf die nächsten 20.
(Landgericht München I, Aktenzeichen 31 S 12112/96)

Gerichtsurteile aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten; -gefunden im Neocron-Forum

Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollar zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson!
Carl Truman, 19-jährig, erhielt 74.000 Dollars zuzüglich Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer seines Autos saß, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen!
Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses an für erlittenen Tortmoral, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine halbe Million Dollars zugesprochen!
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollars zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss!
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113.000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms. Carson 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte!
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in Höhe von 3.50 Dollars drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu!
Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr. Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home.
(Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass anfällige weitere Idixxxx ihre Fahrzeuge erwerben sollten! Herr Bush soll ja auch noch auf der Suche nach einem Mobilheim sein, sagt man sich dort...)

Nimm`s RECHT locker..und wenn Sie glauben, das war alles - demnächst mehr aus der Schnunzelecke des Rechtswesens

Das Highlight dann:
Kaum zu glauben, aber es gibt sie wirklich:
Urteile in Gedichtform
Und sollten auch Sie schon ein wirklich amüsantes oder außergewöhnliches Urteil in Ihren Lebensweg gepfeffert bekommen haben: HER DAMIT! Sie müssen nicht alleine lachen! Was hier veröffentlicht wird, darf mit einer Anerkennung von 25 € seinen Besitzer erfreuen.


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